Hausordnung für Eltern

Stand: 02.08.2024

Diese Hausordnung gilt für Eltern und andere Besucher der Schule.

 

1. Betreten des Schulgebäudes

  • Der Zutritt ins Schulgebäude ist schulfremden Personen nur mit einem vereinbarten Termin gestattet.
  • Wenn sie ihr Kind morgens in die Schule bringen, verabschieden sie sich am Schultor, beim Abholen empfangen sie es auch dort.

2. Schulgelände / Mühlpfortstraße

  • Auf dem Schulhof dürfen Fahrräder, Roller, u. ä. nur geschoben werden und sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen. Erlauben Erziehungsberechtigte ihrem Kind auf dem Schulweg die Benutzung von Fahrrad oder Roller, bestätigen sie dies der Schule schriftlich durch die selbständige Abgabe der „Fahrrad-/Rollerfahrerlaubnis“ beim Klassenleiter oder im Sekretariat. Das Formular dafür ist auf der Homepage der Schule zum Ausdrucken hinterlegt.
  • Hunde sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
  • Das Rauchen ist auf dem Schulgelände, am Schultor und im umliegenden Bereich des Schultores verboten.
  • Es besteht grundsätzliches Cannabisverbot. Dies betrifft das Ein- oder Mitbringen, den Handel sowie Konsum für alle Personen, die das Objekt betreten.
  • Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist zur Wahrnehmung eines Termins gestattet.
  • Der Schulhof ist kein öffentlicher Spielplatz.
  • Wenn sie ihr Kind mit dem Auto bringen oder abholen, nehmen sie bitte Rücksicht auf alle Schüler unserer Schule und parken bzw. wenden ihr Fahrzeug außerhalb der Mühlpfortstraße.

3. Unterricht / Krankmeldung

  • Sorgen sie dafür, dass ihr Kind pünktlich zum Unterricht erscheint und alle notwendigen Arbeitsmaterialien im Ranzen hat.
  • Wenn ihr Kind erkrankt ist, entschuldigen sie es bis spätestens 8:00 Uhr persönlich telefonisch, durch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per Email mit dem Kontaktformular auf der Homepage der Schule. Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung ist zwingend notwendig und innerhalb von 3 Tagen, spätestens jedoch, wenn das Kind die Schule wieder besucht, bei der Klassenleiterin/ dem Klassenleiter abzugeben.
  • Versäumter Unterrichtsstoff muss bei Krankheit oder Freistellung des Kindes vom Unterricht selbständig besorgt und nachgeholt werden.

4. Gespräche

  • Bei Problemen oder Anfragen sind ihre ersten Ansprechpartner die Klassenleiter oder Fachlehrer/innen, nicht die Schulleitung.

5. Grundsätzliches

  • Den Weisungen des Schulpersonals ist Folge zu leisten.
  • Sie besprechen die Hausordnung für Schüler mit ihrem Kind und halten es dazu an, die Regeln zu befolgen.
Translate »