Antrag auf Freistellung

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  Antrag auf Freistellung nach § 4 Schulbesuchsordnung

Ein Schüler kann nur in besonderen Fällen vom Schulbesuch freigestellt werden.

Ein Antrag auf Freistellung muss mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Zeitraum schriftlich beantragt und begründet werden.

Zuständig für die Entscheidung über eine Freistellung von bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer, im Übrigen der Schulleiter.

 

Bitte ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen!

Name des Kindes:                                                                                                           Klasse:

Klassenlehrer(in):

 

Personensorgeberechtigte(r):

 

Hiermit beantrage(n) ich/wir für mein/unser Kind

 

die Freistellung vom Schulbesuch für den ____________________________.

 

die Freistellung vom Schulbesuch vom ____________bis zum____________________.

 

Grund der Freistellung:

– Kirchliche Anlässe und Veranstaltungen:_______________________________________________

– Wichtige persönliche oder familiäre Anlässe, beispielsweise

Eheschließung
Todesfall
Teilnahme am internationalen Schüleraustausch
Teilnahme an Wettbewerben und Wettkämpfen
Heilkuren oder medizinische Aufenthalte

(Bitte Nachweis anhängen!)

Mir/ Uns ist bekannt, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt werden muss.

 

_____________________________                              ____________________________________

Ort, Datum         Unterschrift Personensorgeberechtigte(r)

                 ____________________________________

              Unterschrift Personensorgeberechtigte(r)

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