Antrag auf Freistellung
Dokument als pdf herunterladenAntrag auf Freistellung nach § 4 Schulbesuchsordnung
Ein Schüler kann nur in besonderen Fällen vom Schulbesuch freigestellt werden.
Ein Antrag auf Freistellung muss mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Zeitraum schriftlich beantragt und begründet werden.
Zuständig für die Entscheidung über eine Freistellung von bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer, im Übrigen der Schulleiter.
Bitte ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen!
Name des Kindes: Klasse:
Klassenlehrer(in):
Personensorgeberechtigte(r):
Hiermit beantrage(n) ich/wir für mein/unser Kind
– Kirchliche Anlässe und Veranstaltungen:_______________________________________________
– Wichtige persönliche oder familiäre Anlässe, beispielsweise
(Bitte Nachweis anhängen!)
Mir/ Uns ist bekannt, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt werden muss.
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Ort, Datum Unterschrift Personensorgeberechtigte(r)
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Unterschrift Personensorgeberechtigte(r)